Jugendparlament Höhr-Grenzhausen

WIE WIRST DU WÄHLEN? DEINE WAHL.
JUGENDPARLAMENT HÖHR-GRENZHAUSEN

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Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Schüler der Schillerschule, der Ernst-Barlach-Realschule plus, des Gymnasiums im Kannenbäckerland und alle Einwohner der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen im Alter von 12 bis 21 Jahren die nicht bereits über die Schulen gewählt haben.

Wer darf gewählt werden?
Gewählt werden dürfen allen Jugendliche, die am Tag des Beginns der Wahlzeit das 12. aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen haben.

Wie wird gewählt?
Das Jugendparlament Höhr-Grenzhausen besteht aus 13 Mitgliedern. Die Schillerschule, die Ernst-Barlach-Realschule plus und das Gymnasium im Kannenbäckerland entsenden jeweils drei Vertreter. Aus der Verbandsgemeinde werden weitere vier Jugendliche gewählt, die nicht bereits über die Schulen dort vertreten sind; diese Wahl wird in einer Wahlversammlung durchgeführt.

Deine Rechte!
Das Jugendparlament hat das Recht Anträge über den bzw. die Bürgermeister/innen an den Verbandsgemeinde-, Stadt-, Ortsgemeinderat oder die jeweils zuständigen Ausschüsse zu stellen. Der bzw. die Vorsitzende des Jugendparlaments bzw. dessen Vertreter/innen haben in diesen Fällen das Recht, an den öffentlichen Sitzungen des Verbandsgemeinderates mit Rede- und Antragsrecht teilzunehmen. Die Mitglieder des Jugendparlamentes erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes von 10,- €.

Deine Pflichten!
Die Mitglieder des Jugendparlaments haben gemäß ihrer Satzung die Pflicht sich regelmäßig zu treffen, um über die Belange der Kinder und Jugendlichen in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen zu diskutieren. Sie verpflichten sich mit ihrer Wahl darüber hinaus dazu, ihr Ehrenamt für die Dauer der Amtszeit aktiv auszuführen und können ihr Amt nur aus wichtigem Grund niederlegen.

Das liebe Geld!
Das Jugendparlament verfügt über einen eigenen Etat in dem es im Rahmen seiner Tätigkeit frei verfügen kann. Für das Jahr 2021 ist ein Etat von 7500,- € vorgesehen.