Ihr findet die Ludothek inzwischen an der neuen Adresse – Mittelstraße 7 in 56203 Höhr-Grenzhausen!
Alle unsere Brett,- Karten- und Gesellschaftsspiele sowie die Bücher findest du in unserem Online-Katalog. Zu jedem Spiel und Buch gibt es einen Link, mit diesem kannst du dein Spiel oder Buch online reservieren. Einen Ausweis für unsere Ludothek erhältst du bei deiner ersten Ausleihe.
Unsere Entleihzeiten
Dienstag: 10.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr
Ludothek „Zweite Heimat“ Verleihbedingungen
Anmeldung
Alle Personen mit vollendetem 16. Lebensjahr können Entleiher*Innen von Gesellschaftsspielen und Büchern in der Ludothek „Zweite Heimat“ werden. Bei der Anmeldung wird ein Bibliotheksausweis ausgestellt. Entleiher*Innen erkennen durch ihre Unterschrift die Entleihbedingungen an und verpflichten sich, Änderungen des Namens, der Adresse, der Telefonnummer und der Email-Adresse sowie den Verlust des Bibliotheksausweises sofort bekannt zu geben. Bei Missbrauch haften die Besitzer*innen.
Rückgabe und Haftung
Eine Rückgabe der Spiele kann ausschließlich zu den Öffnungszeiten der Ludothek „Zweite Heimat“ erfolgen. Bei der Rückgabe werden die Spiele von den Mitarbeiter*Innen der Ludothek auf Vollständigkeit kontrolliert. Bitte beachten Sie: Planen Sie für die Rückgabe der Spiele Zeit ein, da die Kontrolle der Spiele (je nach Materialumfang) Zeit in Anspruch nimmt. Die Rücknahme der Spiele und ggf. die Verrechnung der Kaution sind erst nach der Kontrolle möglich.
Entleih und Gebühren
Gegen Vorlage der Bibliotheksausweis können Spiele und Bücher zu den angegebenen Öffnungszeiten entliehen werden. Das Entleihen ist kostenfrei. Die Entleihfrist beträgt zwei Wochen und kann zwei mal kostenlos verlängert werden. Es können maximal drei Spiele oder Bücher gleichzeitig ausgeliehen werden. Bei Überschreitung der maximalen Entleihfrist (6 Wochen) wird ein Pauschalbetrag von 5,- € pro angefangener überschrittener Woche erhoben.
Verlust und Beschädigung
Der Verlust ausgeliehener Spiele ist der Ludothek „Zweite Heimat“ unverzüglich anzuzeigen. Für den Verlust, die Beschädigung oder bei Unvollständigkeit von ausgeliehenen Spiele hat der Benutzer Ersatz zu leisten. Als Ersatz gilt bei Verlust oder bei einer die Benutzung beeinträchtigenden Beschädigung in erster Linie die Ersatzbeschaffung von Originalteilen zum Neuwert durch den Benutzer. Kann innerhalb von zwei Wochen nach Meldung kein Ersatz bzw. Originalteil beschafft werden, so ist die Ludothek „Zweite Heimat“ berechtigt, eine Geldleistung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Spieles zu fordern. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr haftet der gesetzliche Vertreter für die Rückgabe sowie den Verlust oder die Beschädigung von ausgeliehenen Spiele.